Rechtsprechung
BFH, 22.02.1996 - III R 133/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehler durch mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.03.1993 - III R 144/90
Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels
Auszug aus BFH, 22.02.1996 - III R 133/95
Entscheidungsgründe fehlen i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (Beschluß des Senats vom 19. März 1993 III R 144/90, BFH/NV 1993, 617).Der Anspruch oder das selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel müssen grundsätzlich in dem Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden sein; es muß sich um einen wesentlichen Streitpunkt des Verfahrens handeln (Beschluß des Senats in BFH/NV 1993, 617).
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - …
Auszug aus BFH, 22.02.1996 - III R 133/95
Der maßgebliche Beschluß des BVerfG vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) über die Verfassungswidrigkeit der Kinderfreibeträge gemäß § 32 Abs. 8 EStG für die Jahre 1983 bis 1985 lag zum Zeitpunkt der vom FA zu Protokoll gegebenen Erklärung bereits seit längerer Zeit vor. - BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
Auszug aus BFH, 22.02.1996 - III R 133/95
Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind in diesem Zusammenhang eigenständige Klagegründe und solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluß vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46).
- BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
Willkürentscheidung des FG - Rügeloses Einlassen - Anforderungen an die Rüge des …
Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind in diesem Zusammenhang eigenständige Klagegründe und solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Senatsurteil vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).Dazu gehört einmal die genaue Bezeichnung des Anspruchs (des Angriffs- oder Verteidigungsmittels) unter Angabe der tatbestandlichen Voraussetzungen und zum anderen die Darstellung, dass der Anspruch (das Angriffs- oder Verteidigungsmittel) im Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden ist und dass es sich um einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt handelt; es muss sich um einen wesentlichen Streitpunkt des Verfahrens handeln (Senatsurteil in BFH/NV 1996, 817).
- BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe; …
Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat die Klägerin substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817). - BFH, 12.06.2001 - VIII R 67/00 Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat die Klägerin substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
- BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
Gewährung einer Investitionszulage für die Anschaffung eines Sattelschleppers
Dazu gehört einmal die genaue Bezeichnung des Anspruchs (des Angriffs- oder Verteidigungsmittels) unter Angabe der tatbestandlichen Vorausetzungen und zum anderen die Darstellung, daß der Anspruch (das Angriffs- oder Verteidigungsmittel) im Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden ist und daß es sich um einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt handelt (Beschluß des Senats vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817). - BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96
Fehlen von Entscheidungsgründen bei Übergehen eines selbständigen Angriffs- oder …
Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat der Kläger substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO vgl. BFH-Beschluß vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).