Rechtsprechung
   BFH, 22.02.1996 - III R 133/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9608
BFH, 22.02.1996 - III R 133/95 (https://dejure.org/1996,9608)
BFH, Entscheidung vom 22.02.1996 - III R 133/95 (https://dejure.org/1996,9608)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - III R 133/95 (https://dejure.org/1996,9608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler durch mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.03.1993 - III R 144/90

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 22.02.1996 - III R 133/95
    Entscheidungsgründe fehlen i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (Beschluß des Senats vom 19. März 1993 III R 144/90, BFH/NV 1993, 617).

    Der Anspruch oder das selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel müssen grundsätzlich in dem Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden sein; es muß sich um einen wesentlichen Streitpunkt des Verfahrens handeln (Beschluß des Senats in BFH/NV 1993, 617).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BFH, 22.02.1996 - III R 133/95
    Der maßgebliche Beschluß des BVerfG vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) über die Verfassungswidrigkeit der Kinderfreibeträge gemäß § 32 Abs. 8 EStG für die Jahre 1983 bis 1985 lag zum Zeitpunkt der vom FA zu Protokoll gegebenen Erklärung bereits seit längerer Zeit vor.
  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
    Auszug aus BFH, 22.02.1996 - III R 133/95
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind in diesem Zusammenhang eigenständige Klagegründe und solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluß vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46).
  • BFH, 05.07.2013 - III B 25/12

    Willkürentscheidung des FG - Rügeloses Einlassen - Anforderungen an die Rüge des

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind in diesem Zusammenhang eigenständige Klagegründe und solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Senatsurteil vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).

    Dazu gehört einmal die genaue Bezeichnung des Anspruchs (des Angriffs- oder Verteidigungsmittels) unter Angabe der tatbestandlichen Voraussetzungen und zum anderen die Darstellung, dass der Anspruch (das Angriffs- oder Verteidigungsmittel) im Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden ist und dass es sich um einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt handelt; es muss sich um einen wesentlichen Streitpunkt des Verfahrens handeln (Senatsurteil in BFH/NV 1996, 817).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat die Klägerin substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
  • BFH, 12.06.2001 - VIII R 67/00
    Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat die Klägerin substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
  • BFH, 06.02.1998 - III R 36/97

    Gewährung einer Investitionszulage für die Anschaffung eines Sattelschleppers

    Dazu gehört einmal die genaue Bezeichnung des Anspruchs (des Angriffs- oder Verteidigungsmittels) unter Angabe der tatbestandlichen Vorausetzungen und zum anderen die Darstellung, daß der Anspruch (das Angriffs- oder Verteidigungsmittel) im Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden ist und daß es sich um einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt handelt (Beschluß des Senats vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
  • BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei Übergehen eines selbständigen Angriffs- oder

    Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat der Kläger substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO vgl. BFH-Beschluß vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht